Nachschulung der Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über entsprechend sachkundige Mitarbeiter verfügen. Der erforderliche Sachkundenachweis gilt sechs Jahre lang. Wer die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre verlängern lassen will, muss einen anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen - und zwar bevor die sechs Jahre abgelaufen sind.
Wichtig für wen?
Handwerksmeister/innen oder-gesell/-innen sowie Facharbeiter/innen des Bauhauptgewerbes mit bereits erworbenem Sachkundenachweis der TRGS 519 nach Anlage 4
Inhalte
Asbest - Verwendung und Eigenschaften
Asbestprodukte und ihre Verwendung ("neue" Fundstellen)
Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitsgeschehen
Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
BGI 664 "Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten" inkl. Vorstellung neuer Arbeitsverfahren (erforderlichenfalls gewerke-spezifisch)
Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
Technische und Organisatorische Maßnahmen
Arbeitsweisen gemäß TRGS 519 / Baustellen-einrichtung
Aufgaben der sachkundigen Person
Gefährdungsbeurteilung und Arbeits-plan/Anzeige der Arbeiten mit Übun-gen/Gruppenarbeit
Betriebsanweisung und Unterweisung
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Persönliche Schutzausrüstung
Teilnahmevoraussetzung
Bereits erworbener Sachkundenachweis der TRGS 519 nach Anlage 4. Dieser Nachweis ist der Anmeldung beizufügen.
Abschluss
Zertifikat mit Teilnahmebestätigung
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