Handwerkskammer TrierWir sind für Sie da!

Starke Leistungen – angemessene Beiträge

Die Handwerkskammer Trier ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Mitglieder erbringt. Diese Aufgaben sind gesetzlich im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) festgelegt.

Als Partner der Handwerksbetriebe in der Region übernimmt die Handwerkskammer aber mehr als nur die staatlichen Pflichtaufgaben in der Ausbildung, im Prüfungswesen und beim Führen der Handwerksrolle. Sie bietet ihren Mitgliedern ein breites Spektrum an Service: berufliche Bildungsangebote, Nachwuchswerbung, Rechtsberatung, Beratungen in den Bereichen Betriebswirtschaft, Technik, Innovation, Umwelt, Messe und Export. Daneben unterstützt sie Existenzgründer und fördert das Handwerk vor Ort.

Darüber hinaus machen wir uns in Politik und Öffentlichkeit für die Interessen des Handwerks stark. Das hilft nicht nur jedem einzelnen Betrieb, sondern dem Handwerk insgesamt, seine Rolle als eigenständiger Wirtschaftszweig auch in Zukunft zu bewahren. Damit sorgen wir für die Freiräume, die Unternehmer brauchen.

Dank einer soliden Haushaltspolitik sorgt die Handwerkskammer dafür, dass die Mitgliedsbeiträge effektiv eingesetzt werden. Die Beiträge finanzieren nur 32 % der Aufgaben der Handwerkskammer. Die übrigen 68 % werden überwiegend von der Handwerkskammer Trier selbst erwirtschaftet und durch Zuschüsse von Bund und Land gedeckt.

Die Vollversammlung der Handwerkskammer beschließt die Beitragsfestsetzung. Dieser Beschluss wird vom Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung in Mainz geprüft und genehmigt.





Wie ist die Handwerkskammer organisiert?

Die Mitglieder der Handwerkskammer entsenden ihre Vertreter in die Vollversammlung, die aus 27 Personen besteht. 18 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbstständigen und 9 die Arbeitnehmer. Die Vollversammlung kann sich durch Zuwahl von höchstens 3 sachverständigen Personen ergänzen. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den Vorstand, der aus dem Präsidenten, 2 Vizepräsidenten (davon einer von der Arbeitnehmerseite) und 6 weiteren Mitgliedern (davon zwei von der Arbeitnehmerseite) besteht.

Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern der Handwerkskammer besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.