Berufsausbildungsvertrag
Vor Beginn der Berufsausbildung ist zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag abzuschließen. Der Vertrag ist vom Ausbildenden, dem Auszubildenden und dessen gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen.
Die Vertragsniederschrift muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Berufes, in dem ausgebildet werden soll
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
Der Berufsausbildungsvertrag ist unverzüglich bei der zuständigen Stelle (Handwerkskammer) zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzureichen.
Ausbildungsvertragsvordrucke sind erhältlich beim Referat Lehrlingsrolle.
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In unseren Übersichten finden Sie die uns bekannten aktuellen Ausbildungsvergütungen in den verschiedenen Berufen sowie (ohne Gewähr) die aktuellen Urlaubsregelungen, die beim Abschluss eines Lehrvertrages beachtet werden müssen.
Förderprogramme
Für die Einstellung von Lehrlingen gibt es unter speziellen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ausbildungsplatz-Förderprogramme in Anspruch zu nehmen.
Gerne informieren und beraten wir Sie auch persönlich über die Voraussetzungen und Antragsverfahren der einzelnen Programme.
Ansprechpartnerinnen
Sachbearbeiterin Lehrlingsrolle
Tel. 0651 207-117
Fax 0651 207-267
Sachbearbeiterin Lehrlingsrolle
Tel. 0651 207-444
Fax 0651 207-222