Gepr. Fachmann/frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO)

wenige Plätze

Garantierte Durchführung

Details

Gebühren

Kurs: 2.000,00 €

Prüfung: 400,00 €

förderfähig

Unterricht

07.07.2025 - 12.08.2025

8 - 15.15 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 200 Std.

Lehrgangsort

Trier

Kontakt

Claudia Marx

Tel. 0651 207 402

bildung--at--hwk-trier.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Kursnummer  16900-0

 Fit werden für Führungsaufgaben im Betrieb
(als Teil III der Meisterprüfung anerkannt)

Ihr Vorteil

  • Betriebswirtschaftliches/kaufmännisches Wissen erlangen
  • Bei Gehaltsverhandlungen profitieren
  • Beruflich aufsteigen
  • Marktchancen verbessern und Zukunft sichern
  • Mehr Handlungskompetenz im Unternehmen erlangen
  • Betriebsführung erlernen
  • Planung von Projekten optimieren
  • Staatlich anerkannter Abschluss
  • Als Teil III der Meisterprüfung anerkannt 

 Wichtig für wen?

  • Gesellen/-innen, die die Meisterprüfung anstreben
  • Gesellen/-innen in Anlage B-Berufen (ohne Meisterpflicht)
  • Nachwuchsführungskräfte, die eine branchenübergreifende kaufmännische Qualifizierung mit staatlich anerkanntem Abschluss anstreben

Inhalte

  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
  • Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
  • Unternehmensführungsstrategien entwickeln
  • Wahlpflichthandlungsbereich: Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen

Termine

Block 1: 07.07. – 16.07.2025
Block 2: 28.07. – 12.08.2025
Wahlpflichtfach: 02.06. – 06.06.2025

Bildungsveranstaltung "Geprüfte/r Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HwO)" in Vollzeit ist nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (BFG) anerkannt. Anerkennungsziffer: 2021/3336/23

Ein Antrag auf Bildungsfreistellung muss mindestens sechs Wochen vor Beginn im Betrieb gestellt werden!

Prüfungsverordnung: hier

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an.

Voraussetzungen

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf oder 2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis. (2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen

Förderung

Prüfen Sie Ihre individuellen Fördermöglichkeiten:

QualiScheck

Aufstiegs-BAföG (bei möglicher Anerkennung als Teil III der Meisterprüfung)