Berufe A-Z - Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik (m/w/d)
Als Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik kannst du beruflich richtig Gummi geben. Du steuerst automatisierte Maschinen, mit denen du zum Beispiel Autoreifen oder Kunststofffenster herstellst.Wenn du als Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik arbeitest, bist du Experte für sogenannte polymere Werkstoffe. Für jedes Produkt findest du das geeignete Be- oder Verarbeitungsverfahren. Du richtest in deinem Job Produktionsanlagen ein, bereitest Rohmassen auf, füllst Granulat oder flüssige Massen in Maschinen ein und überwachst den gesamten Produktionsprozess. Am Ende kontrollierst du die Qualität der Ergebnisse und prüfst, ob die Gummi- oder Kunststoffteile die gewünschte Form haben. Zudem bist du für die Instandhaltung der Maschinen zuständig. Mit diesem Beruf findest du Arbeit in Kunststoff und Kautschuk verarbeitenden Handwerksbetrieben, dies sind zum Beispiel Fensterbaubetriebe oder auch Formenbau- und Kunststofftechnikunternehmen.
Die richtige Dosierung finden
Als Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik musst du bei der Arbeit sehr sorgfältig sein. Denn zu deinen Aufgaben gehört es auch, exakt zu berechnen, welche Mengen an Kunststoffgranulat du für eine Rezeptur benötigst. Da du für große Maschinen zuständig bist, solltest du sehr umsichtig sein. Wissen in Chemie hilft dir dabei, die Eigenschaften verschiedener Kunststoffe zu bestimmen. Für den richtigen Umgang mit den Produktionsanlagen ist es zudem wichtig, dass du Kenntnisse im Werken und in Physik mitbringst.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.