Berufe A-Z - Systemelektroniker (m/w/d)
Du legst wert auf Individualität? Standardlösungen sind nicht dein Ding? Dann solltest du vielleicht Systemelektroniker werden. Denn in diesem Beruf entwickelst du Ideen für jeden Kundenwunsch.Die Aufgabenpalette ist vielfältig: Alte und neue Geräte und Systeme in unterschiedlichen Technologien benötigen spezielle Schnittstellen, um zusammenarbeiten zu können. Für eine Messaufgabe ist ein spezieller Sensor erforderlich. Zur Ausführung eines Steuerbefehls ist eine elektromechanische Vorrichtung zu entwickeln. Ein gewerblicher Fertigungsprozess muss abhängig von nichtelektrischen Randbedingungen wie Temperatur, Feuchtigkeit, Materialbeschaffenheit geregelt werden. Vom Zulieferer für einen industriellen Hersteller soll eine Kleinserie für die Sonderausführung eines Produkts angefertigt werden. Du bist als Systemelektroniker ein Problemlöser und Ideengeber für derartige Aufgabenstellungen.
Programmier- und Fremdsprachen
Dafür benötigst du vielfältiges Know-how. Konventionelle Elektrotechnik, Elektronik und Mikroelektronik, Mechanik und Mikromechanik sowie Computertechnik und Software wirken zusammen. Das bedeutet viel Abwechslung statt Langeweile. Wenn du gern im Team - in Werkstätten oder direkt beim Kunden - arbeitest, englische Fachausdrücke und Programmiersprachen verstehst und schnell schaltest, dann bist du in diesem Beruf genau richtig.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.