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Falk Heller, www.argum.com

Berufe A-Z - Raumausstatter (m/w/d)

Vom Wohnzimmer bis hin zum Konzertsaal - mit Farben, Stoffen und Formen gestaltest du Räume aller Art. Alten Mief setzt du vor die Tür und sorgst dann dafür, dass in Gebäuden der passende Stil Einzug hält.Als Raumausstatter verpasst du deinen Objekten je nach Bedarf und Kundenwunsch die richtige Atmosphäre. Mal zauberst du ein heimeliges Wohlgefühl fürs Wohnzimmer, mal konzipierst du die coole Zweckmäßigkeit eines modernen Büros. Kreativ, geschmackvoll und mit handwerklichem Geschick verwendest du für Wand und Boden oft kostbare Materialien. Um die perfekte Optik zu schaffen, lässt du erst einmal den Raum auf dich wirken. Dann spielst du so lange mit deinen Ideen, bis du für jeden Auftrag das gewisse Etwas gefunden hast und aus einem gewöhnlichen Zimmer etwa ein schickes Bistro machst.

Etwas für aufgeräumte Charaktere


Wenn du Stilempfinden, Einfühlungsvermögen und kunsthandwerkliches Geschick besitzt, dann findest du in diesem Beruf ein weites Betätigungsfeld. Als Raumausstatter arbeitest du oft selbstständig, hast Kontakt mit vielen Menschen und häufig wechselnde Einsatzorte. Immer wieder kommen neue Kunden mit den unterschiedlichsten Wünschen zu dir. Die einen möchten eine anspruchsvolle Dekoration, die anderen ihre Polstermöbel aufgearbeitet oder restauriert haben und wieder andere möchten, dass du ihnen ein komplettes Gebäude einrichtest. So gibt dir der Beruf ständig Raum für neue Ideen.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:810,00 €
2. Lehrjahr:900,00 €
3. Lehrjahr:1000,00 €
Gültig ab: 01.08.2024, -

Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Raumausstatter (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Raumausstatter (m/w/d): 1

Wir beraten euch gerne!

Kollmann, Petra

Petra Kollmann

Beraterin in der Passgenauen Besetzung/Willkommenslotsen

Loebstr. 18

54292 Trier

Tel. 0651 207-232

Fax 0651 207-267

pkollmann--at--hwk-trier.de