Berufe A-Z - Metallbildner (m/w/d)
Du interessierst dich nicht musikalisch für "Metal", sondern beruflich? Dann gibt es eine interessante Möglichkeit für dich. Denn als Metallbildner beschäftigst du dich mit den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Werkstoffes Metall. Dabei kannst du dich - je nach Interesse und Neigung - zwischen drei Fachbereichen entscheiden.Als Gürtler und Metalldrücker fertigst du beispielsweise Möbelbeschläge, Beleuchtungskörper, Einrichtungsgegenstände, sakralen Schmuck oder Pokale. Nach Entwürfen von Architekten stellst du für den Innenausbau unter anderem Treppengeländer her.
Wenn du dich als Gold-, Silber- und Aluminiumschläger spezialisierst, hast du ein sensibles Arbeitsgebiet. Deine Spezialität ist es, Edel- oder Leichtmetall zu hauchdünnen Blättern zu schlagen. Diese Feinarbeit erfordert Geschick und Gefühl, denn die kostbaren Metallblättchen, die du zum Beispiel für das Vergolden von Bilderrahmen einsetzt, dürfen beim Bearbeiten nicht brechen.
Als Ziseleur bearbeitest du mit künstlerischem Verständnis jede Art von Metall. Du verfeinerst und gestaltest metallische Oberflächen, entwirfst und fertigst Reliefs, Ornamente sowie Plastiken. Zu deinen attraktiven Erzeugnissen zählen auch Schmuck sowie Zierbeschläge für Möbel oder Waffen.
Künstlerische Lösungen
So vielfältig deine Arbeit in den verschiedenen Bereichen ist, deine Grundfertigkeiten sind immer gleich: Du gehst in deiner Arbeit mit Löt- und Schweißgeräten, Feilen, fachspezifischen Werkzeugen und Maschinen um. Wenn du dabei auch Ideen und zeichnerisches Talent mitbringst, kann dein umfangreiches Können in zahlreichen dekorativen und funktionellen Produkten münden.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.