Berufe A-Z - Konstruktionsmechaniker (m/w/d)
Heavy Metal ist fast überall. Die Rede ist jedoch nicht von der Musik, sondern dem Material. Karosserien, Schiffe, Aufzüge, Brücken und Kräne - um nur ein paar Beispiele zu nennen - sind alles Konstruktionen, die zu einem wichtigen Teil aus Metall bestehen. Als Konstruktionsmechaniker trägst du entscheidend zu deren Produktion bei.Als Konstruktionsmechaniker setzt du die Vorgaben deines Kunden eigenverantwortlich in einen Projekt- und Aufgabenplan um, wertest technische Unterlagen aus und erstellst Montagezeichnungen und Fertigungspläne. Anhand dieser technischen Zeichnungen stellst du ganz unterschiedliche Teile aus Blechen, Rohren oder Profilen her. Dabei kennst du dich mit den unterschiedlichsten Metallbearbeitungsverfahren aus, trennst Stahlträger und Bleche genau nach Maß, biegst Bleche und bringst Bohrungen an. Dabei arbeitest du mit Schneidbrennern, Schlosserhammern und Metallsägen, bei hohen Stückzahlen setzt du häufig computergesteuerte Maschinen ein. Oft erfordert deine Arbeit ein besonderes Maß an Präzision, dann kommen Industrielaser und hochsensible Messgeräte zum Einsatz. Bei deiner Arbeit berücksichtigst du neben sicherheitstechnischen, terminlichen und betriebswirtschaftlichen auch ökologische Vorgaben.
Heavy Metal mit Mathe und Physik
Als Konstruktionsmechaniker verfügst du über ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und logisches Denken, gute Kenntnisse in Mathematik und Physik können dir deinen Arbeitsalltag erleichtern. Denn schon anhand der technischen Zeichnungen solltest du erkennen, wie das fertige Bauteil aussehen soll, und wo vielleicht Probleme auftauchen können. Zudem solltest du gerne mit deinen Kunden in Kontakt stehen, um Fragen zu klären und eine effiziente Abwicklung des Auftrags zu gewährleisten.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.