Berufe A-Z - Kaufmann im Einzelhandel (m/w/d)
Ob in der Bekleidungsabteilung eines Kaufhauses, im Medienfachgeschäft oder im Spielwarenladen - als Kaufmann im Einzelhandel hast du sehr viel Kundenkontakt und bist damit sozusagen das Aushängeschild für dein Geschäft. Wenn du die Kunden freundlich und kompetent berätst, werden sie immer wieder gerne bei dir ihre Einkäufe tätigen.Du verkaufst Bekleidung, Nahrungsmittel, die neusten Fernsehgeräte oder Einrichtungsgegenstände. Als Kaufmann im Einzelhandel kennst du dich mit deinem Sortiment immer gut aus und weißt genau, was noch auf Lager ist. Im Beratungsgespräch gehst du auf die Wünsche deiner Kunden ein und informierst sie über Vor- und Nachteile ihrer Kaufentscheidungen. Von Fall zu Fall bearbeitest du auch Reklamationen.
Darüber hinaus bist du für die Gestaltung des Verkaufsraums und der Schaufenster verantwortlich. Du kleidest Schaufensterpuppen mit den neusten Designerstücken ein, hängst Plakate auf und weist auf spezielle Aktionen hin. Zudem beobachtest du täglich den Markt, weißt, welche Produkte beim Kunden ankommen, und setzt dich auch mit der Konkurrenz auseinander.
Neben deiner Arbeit im Verkaufsraum bist du noch hinter den Kulissen tätig. Du prüfst Belege und Rechnungen, hilfst bei der Erstellung der Personalpläne, arbeitest mit einem Warenwirtschaftssystem und bestellst - saisonal abgestimmt - knapp gewordene Waren.
Der Kunde ist König
Die Kundenorientierung ist für dich als Kaufmann im Einzelhandel oberstes Gebot. Egal, ob deine Klienten schlecht gelaunt sind oder nicht genau wissen, was sie wollen - mit einem freundlichen Auftreten und guter Beratung wirst du jeden Kunden glücklich machen. Darüber hinaus solltest du auch ein Händchen für die betriebswirtschaftlichen Aspekte des Geschäfts und Interesse an immer neuen Produkten mitbringen.
Wenn du also einen vielseitigen Beruf suchst, gerne Menschen berätst und darüber hinaus Geschäftssinn mitbringst, dann ist Kaufmann im Einzelhandel genau das Richtige für dich.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.