Berufe A-Z - Holzblasinstrumentenmacher (m/w/d)
Während einige Holzblasinstrumente wirklich nur aus Holz gemacht sind, bestehen andere, wie Klarinetten, Oboen oder Fagotte, aus Holz und Metall. Und das Saxofon ist das wohl bekannteste Beispiel dafür, dass Holzblasinstrumente auch komplett aus Metall bestehen können. Als Holzblasinstrumentenmacher musst du daher nicht nur das Naturmaterial Holz, sondern auch Metall bearbeiten können: Drechseln, Schmieden, Feilen und Löten gehören zu deinen Fertigkeiten.
Du bearbeitest ausgesuchte wertvolle Harthölzer - aus unseren Breitengraden sowie aus Afrika und Mittelamerika - genauso wie die Klappenteile aus Edelmetall, die auf das Holzinstrument montiert werden und mit deren Hilfe die Tonlöcher abgedeckt werden.
Mit Feinmechanik und Freude
Du solltest handwerkliches Geschick und Freude an feinmechanischer Arbeit mitbringen, wenn du den Beruf des Holzblasinstrumentenmachers erlernen möchtest. Hilfreich - aber keine Voraussetzung - ist es zudem, wenn du schon ein Instrument spielen kannst. Das lässt sich aber auch nachträglich noch erlernen.
Wenn du in diesem Beruf nicht in Handwerks- und Industriebetrieben neue Instrumente herstellst, kann es sein, dass du in Musikhäusern und Reparaturbetrieben zum Einsatz kommst. Denn Service und Reparaturen sind wichtige Standbeine für deinen Berufszweig. Schließlich ist bei jedem Holzblasinstrument von Zeit zu Zeit eine Reparatur fällig.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.