Berufe A-Z - Fotomedienfachmann (m/w/d)
Die Möglichkeiten der digitalen Fotografie scheinen unbegrenzt. Allein das Angebot an Kameras ist riesig. Doch die wirkliche Qual der Wahl hat man, wenn man seine Schnappschüsse zeigen will. Klassisch entwickeln? Oder Diashow per Beamer? Und worauf gilt es eigentlich beim Kauf von Kamera und Zubehör zu achten? Auf diese und viele weitere Fragen weißt du als Fotomedienfachmann/-frau die richtige Antwort.In diesem Beruf kennst du den Unterschied zwischen EPS-Dateien, JPGs und TIFs. Zudem kannst du fotografische Aufnahmen erstellen, Bilder am Computer bearbeiten und kennst dich bestens bei foto- und videobezogenen Produkten aus. So kannst du Kunden in Fotofachgeschäften, Fachlaboren, Fotoateliers und Fotoagenturen kompetent beraten.
Von der Session zur Schulung
In deiner täglichen Arbeit berätst du Kunden und setzt danach ihre individuellen Wünsche am Computer kreativ in Bilder um. Als Fotomedienfachmann/-frau erlebst du viel Abwechslung: Manchmal steht eine kleine Fotosession an. Oder du suchst ein neues Verkaufssortiment aus. Anderntags gibt es vielleicht auch eine Kundenschulung, in der du erklärst, wie man das jeweilige Gerät richtig bedient.
Dich erwartet ein innovativer Ausbildungsberuf, der äußerst vielseitig und abwechslungsreich ist. Offenheit für Neues, Interesse an moderner Kommunikation und IT-Technologie sowie Freude an der Kundenberatung solltest du mitbringen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.