Betriebliche Weiterbildung
Wer wird gefördert?
Zielgruppe des Förderprogramms Betriebliche Weiterbildung sind Erwerbstätige in Unternehmen des Privatrechts. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen einen Sitz oder eine selbstständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz hat.
Was wird gefördert?
Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung, die – am jeweiligen Bedarf des Unternehmens orientiert – der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen. Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Inhouse-Veranstaltungen durch externe Weiterbildungsanbieter.
Betriebliche Weiterbildungen mit mehr als 120 Stunden können durch die Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) gefördert werden.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden betragen und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt im Jahr 30.000 Euro. Förderfähig sind
- Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren inklusive weiterer Aufwendungen, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind (z.B. Skripte, Materialien) oder
- Personalkosten für unternehmensexterne Weiterbildungsanbieter sowie deren Fahrtkosten sowie
- Personalausgaben für die Teilnehmenden während der Weiterbildung