Berufe A-Z - Fleischer (m/w/d)
Mit diesem Beruf hast du wirklich Schwein gehabt - und Rind natürlich auch. Denn als Fleischer stellst du im verantwortungsvollen und professionellen Umgang mit dem wertvollen Lebensmittel Fleisch echte Köstlichkeiten her, die deinen Kunden das Wasser im Munde zusammenlaufen lassen.Das Fleischerhandwerk ist ein modernes Dienstleistungsgewerbe mit starker Hightech-Komponente, in dem sich alles um Genuss und Qualität dreht. Dabei ist wichtig, dass du Seriosität ausstrahlst und die Kunden gut beraten kannst.
Im Mittelpunkt deiner Aufgaben stehen auch die Auswahl und Beschaffung des Rohmaterials aus gesicherter, kontrollierter Herkunft sowie die anschließende Veredelung. Das reicht von der Herstellung traditioneller Fleisch- und Wurstspezialitäten bis hin zur Entwicklung und Zubereitung neuer kulinarischer Ideen für Partys, Empfänge oder andere große Veranstaltungen.
Moderne Fleischereitechnik
Während der dreijährigen Ausbildung lernst du alles, was es zur Herstellung von Wurst, Schinken und anderen Fleischprodukten braucht. Dazu gehören neben der Verarbeitung und Veredelung auch die Bereiche Lebensmitteltechnologie, Qualitätssicherung und Hygiene sowie der Umgang mit moderner Fleischereitechnik. Im letzten Jahr der Ausbildung ist es zudem möglich, dass du dich spezialisierst. Hier stehen dir sechs Wahlqualifikationsbausteine zur Auswahl: Schlachten, Herstellen besonderer Fleisch- und Wurstwaren, Herstellen von Gerichten, Veranstaltungsservice, Kundenberatung und Verkauf sowie Verpacken von Produkten.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 810,00 € |
2. Lehrjahr: | 980,00 € |
3. Lehrjahr: | 1150,00 € |
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.